- Verwaltung der Gefahrstoffe, Zubereitungen und Erzeugnisse, die im Betrieb vorkommen
- Auflösung der Zubereitungen in die Grundstoffe
- Zuordnung der Stoffe und Mengen zu Abteilungen, Gebäuden, Räumen und Arbeitsplätzen
- Erstellung von Prüflisten zur Überwachung und Messung der vom Gesetzgeber verlangten Grenzwerte
- Erfassung, Dokumentation und Auswertung der Messergebnisse
- Drucken des Gefahrstoffkatasters
- Drucken einer Liste der Zubereitungen mit den enthaltenen Grundstoffen
- Drucken der Betriebsanweisung gem. § 14 der Gefahrstoffverordnung
- Drucken der Stammdatenblätter für jeden Stoff
Die Verwaltung der Gefahrstoffe, Zubereitungen und sonstigen Stoffen erfolgt in Anlehnung an die Gefahrstoffverordnung.
Für die Stoffe können folgende Informationen gespeichert und verwaltet werden.
- Grunddaten (alle relevanten Daten zur Produktbezeichnung, Hersteller, Kennzeichen und Zuordnungsnummern)
- Vom Gesetzgeber verlangte Grenzwerte
- Schutzstufe gemäß Gefahrstoffverordnung, auch Arbeitsplatz bezogen
- Kennzeichnungskriterien (Spitzenbegrenzungskategorie, Krebserzeugend)
- Kennzeichnungsgrenzen (gilt nur für Gefahrstoffe)
- Enthaltene Grundstoffe (nur bei Zubereitungen)
- Synonyme
- Gefahren für Mensch und Umwelt
- Schutzmassnahmen und Verhaltensregeln
- Verhalten im Gefahrfall
- Erste Hilfe
- Sachgerechte Entsorgung
- Analog zur Betriebsanweisung